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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 8135/99 BG EFG 2002 S. 1630

Gesetze: BewG § 145 Abs. 3 Satz 3, BewG § 146 Abs. 7, BewG § 148 Abs. 1 Satz 1, BewG § 148 Abs. 2

Öffnungsklausel bei Überbewertung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück im Wege verfassungskonformer Auslegung

Leitsatz

Die gesetzliche Typisierung der Bedarfsbewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten Grundstücks muss im Wege verfassungskonformer Auslegung um eine §145 Abs.3 Satz 3, § 146 Abs. 7 BewG entsprechende Öffnungsklausel ergänzt werden, wenn der so ermittelte Wert (18,6-facher Betrag des jährlichen vertraglichen Pachtzinses) den Verkehrswert um mehr als das Doppelte übersteigt. Als Grundbesitzwert ist in diesem Fall der Verkehrswert festzustellen.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1195 Nr. 19
EFG 2002 S. 1630
YAAAB-07241

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.04.2002 - 11 K 8135/99 BG

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