Keine Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei nicht nach außen hin identifizierbarem Gehaltszahlungsvorgang
Leitsatz
Die steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses setzt unter dem Aspekt fremdüblicher tatsächlicher Durchführung
der Lohnzahlungsverpflichtung voraus, dass vom Willen des Arbeitgebers getragene Zahlungsvorgänge in Gestalt des Abflusses
aus seinem Vermögensbereich und des Zuflusses in den Vermögensbereich des Arbeitnehmers identifizierbar sind. Daran fehlt
es, wenn der mit Bankvollmacht ausgestattete Arbeitnehmer die Gehaltszahlungen an sich selbst vorgenommen haben soll, indem
er monatliche Abhebungen größerer Geldbeträge vom betrieblichen Girokonto teils als Kasseneingang, teils als Entnahme und
teils als Arbeitsvergütung im Journal erfasst.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 577 Nr. 10 EFG 2003 S. 515 EFG 2003 S. 515 Nr. 8 XAAAB-07211
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2002 - 11 K 2985/00 E
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