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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 2221/99 BG EFG 2002 S. 1279

Gesetze: BewG § 9 Abs. 1, BewG § 17 Abs. 3, BewG § 83, BewG § 85, BewG § 86, BewG § 87, BewG § 88, BewRGr Anlage 14, BewRGr Anlage 15

Einheitswert eines Golfplatzes

Leitsatz

1. Bei der Bewertung einer im Einzugsbereich von Großstädten gelegenen Golfplatzfläche im Vergleichswertverfahren ist kein Zuschlag wegen eines Ertragsvorteils gegenüber landwirtschaftlich genutzten Vergleichsflächen vorzunehmen.

2. Die Gebäudeklasse Club- und Vereinshäuser umfasst auch Bauwerke in einfacher Ausführung, so dass hierin auch die einseitig offene Abschlagshalle eines Golfclubs und das zugehörige Nebengebäude eingeordnet werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1279
EFG 2002 S. 1279 Nr. 20
WAAAB-07207

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.06.2002 - 11 K 2221/99 BG

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