1. Bei der Bewertung einer im Einzugsbereich von Großstädten gelegenen Golfplatzfläche im Vergleichswertverfahren ist kein
Zuschlag wegen eines Ertragsvorteils gegenüber landwirtschaftlich genutzten Vergleichsflächen vorzunehmen.
2. Die Gebäudeklasse Club- und Vereinshäuser umfasst auch Bauwerke in einfacher Ausführung, so dass hierin auch die einseitig
offene Abschlagshalle eines Golfclubs und das zugehörige Nebengebäude eingeordnet werden können.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1279 EFG 2002 S. 1279 Nr. 20 WAAAB-07207
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.06.2002 - 11 K 2221/99 BG
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