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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 2119/99 BG EFG 2001 S. 1103

Gesetze: BewG 1997 § 145 Abs. 3 Satz 3, BewG 1997 § 146 Abs. 7, BewG 1997 § 148 Abs. 1 Satz 1

Reduzierung des Grundstückswertes auf den gemeinen Wert

Leitsatz

Wird der gemeine Wert eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks durch die gesetzlich angeordnete Kapitalisierung des Erbbauzinses um das Dreifache überschritten, so gebietet das verfassungsrechtliche Übermaßverbot in analoger Anwendung der in §§ 145 Abs. 3 Satz 3, 146 Abs. 7 BewG enthaltenen Öffnungsklausel eine Reduzierung des Grundstückswerts auf den gemeinen Wert.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1044 Nr. 19
EFG 2001 S. 1103
EFG 2001 S. 1103 Nr. 17
MAAAB-07206

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.06.2001 - 11 K 2119/99 BG

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