Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Bremen Urteil v. - 499114K 1

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 63 Abs 1 Satz 2, EStR 1996 R 180 Abs 1

Au-pair-Aufenthalt einer Abiturientin in den USA als Berufsausbildung für eine angestrebte Tätigkeit im internationalen Hotelmanagement

Leitsatz

1. Strebt eine Abiturientin später eine Tätigkeit im internationalen Hotelmanagement an, kann ein zur Vorbereitung darauf vorher angetretener Au-pair-Aufenthalt in den USA auch dann zur "Berufsausbildung" im kindergeldrechtlichen Sinne gehören, wenn die Tochter in den USA lediglich -nicht fachspezifische- Vorlesungen über amerikanische Geschichte (2,5 Stunden Unterricht pro Woche) besucht und ansonsten an keinem weiteren Sprachunterricht teilnimmt (vgl. umfangreiche Rechtsprechungs- und Literaturnachweise zum Begriff der Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs.4 Satz 1 Nr.2 a EStG). Zur Berufsausbildung können auch Monate während des Au-pair-Aufenthalts gehören, in denen -wegen unterrichtsfreier Zeit am College- keine Vorlesungen besucht werden.

2. Sprachaufenthalte im Ausland können grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse nicht dem ausbildungswilligen Kind allein überlassen bleibt, sondern Ausbildungsziel und -inhalt von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben werden, wie z.B. beim Besuch einer allgemeinbildenen Schule, eines Colleges oder einer ausländischen Universität.

3. Darüber hinaus können Sprachaufenthalte im Ausland, z.B. im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses, nur dann als (kindergeldrechtliche) Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Der erforderliche Umfang der Ausbildung richtet sich dabei nach den Gesamtumständen des Einzelfalles. Ist der Sprachaufenthalt im Ausland z.B. in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben oder empfohlen, so ist er in der Regel anzuerkennen. Im Übrigen kann ein begleitender Sprachunterricht von wöchentlich 10 Unterrichtsstunden grundsätzlich als ausreichend angesehen werden. Eine geringere Stundenzahl kann im Rahmen einer Gesamtwürdigung ausnahmsweise als unschädlich gewertet werden, z.B. bei Einzelunterricht mit umfänglicher Vor- oder Nacharbeit, beim Hinzukommen von weiteren sprachfördernden Aktivitäten neben dem Unterricht oder wenn der Unterricht der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluß dient und das Kind diesen Prüfungsabschluß anstrebt.

Fundstelle(n):
WAAAB-07165

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Bremen, Urteil v. 24.02.2000 - 499114K 1

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen