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Finanzgericht Brandenburg Urteil v. - 6 K 320/00 EFG 2001 S. 1059

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 5 S. 1 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1

Berücksichtigung eines während des letzten Monats seines Zivildienstes bereits eine Berufsausbildung beginnenden Kindes

Leitsatz

Beginnt ein Kind, welches noch bis zum Ablauf eines Monats seinen Zivildienst leistet, seine Berufsausbildung bereits am 1.1. des Monats durch Besuch der Lehrveranstaltungen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie an zwei bis drei Tagen wöchentlich jeweils abends bzw. samstags, besteht für diesen Monat kein Kindergeldanspruch, da den Eltern infolge der Unterkunfts- und Verpflegungsgestellung bzw. der finanziellen Ausgleichszahlungen an das Kind während des Zivildienstes keine wesentlichen Unterhaltsaufwendungen entstehen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1059
DAAAB-07073

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Brandenburg, Urteil v. 07.03.2001 - 6 K 320/00

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