Steuer- oder Haftungsschuldner als Erstattungsberechtigter von ohne Rechtsgrund i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 nach § 50a Abs.
4 EStG gezahlten Abzugssteuern
Leitsatz
1. Gibt der inländische Schuldner einer an einen beschränkt Steuerpflichtigen zu zahlenden Vergütung i.S. des § 50a Abs. 5
EStG keine Steueranmeldung ab, ergeht daraufhin ein auf § 73g EStDV gestützter Haftungsbescheid und am darauffolgenden Tag
eine Arrestanordnung zur Sicherung der Abzugssteuern, so ist nach der bestandskräftigen Feststellung der fehlenden unbeschränkten
Steuerpflicht des ausländischen Vergütungsgläubigers nicht der Vergütungs- bzw. Haftungsschuldner sondern der ausländische
Vergütungsgläubiger Erstattungsberechtigter des ohne Rechtsgrund von dem Vergütungsschuldner unter ausdrücklicher Bezugnahme
auf die zur Sicherung des Steuerabzugs erlassene Arrestanordnung gezahlten Betrages. Dem steht das Fehlen einer Festsetzung
der Abzugssteuern und der Erlass des Haftungsbescheids nicht entgegen. Maßgebend für die Beurteilung der Frage, worauf gezahlt
wurde, ist der im Zeitpunkt der Zahlung hervortretende Wille.
2. Ausführungen zur Rechtswidrigkeit eines nach Tilgung der Steuerschuld erlassenen Haftungsbescheids.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 326 DAAAB-07034
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Finanzgericht Brandenburg, Urteil v. 23.09.2000 - 5 K 1402/99
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