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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 1172/95 EFG 2002 S. 155

Gesetze: FGO § 138, FGO § 134, ZPO § 580 Nr. 7, BGB § 242, ZPO § 578, FGO § 155, ZPO § 160

Wiederaufnahme eines durch übereinstimmende als tatsächliche Verständigung abgegebene Erledigungserklärungen beendeten Klageverfahrens

AO/FGO-Sachen, sonstige Verfahren (Aufhebung der Steuerfestsetzungen für die Veranlagungszeiträume 1975–1978)

Leitsatz

1. Die von den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung bedingungsfrei und in der Form einer tatsächlichen Verständigung abgegebenen Erklärungen über die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache binden die Beteiligten nach Treu und Glauben.

2. Das die tatsächliche Verständigung nicht protokolliert wurde, beeinflusst deren Bindungswirkung nicht.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 155
EFG 2002 S. 155 Nr. 3
JAAAB-07032

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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 13.09.2001 - 5 K 1172/95

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