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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 885/98 GE EFG 2000 S. 1198

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 13 Nr 1, AO 1977 § 44

Grunderwerbsteueranspruch bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Auswahlermessen

Leitsatz

1. Der für die Grunderwerbsteuer maßgebliche Rechtsvorgang i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist der vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens zustande gekommene Kaufvertrag und nicht das Erfüllungsverlangen des Verwalters.

2. Ermessensausübung im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft: Bei der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen eines Grundstückserwerbers muss das FA die Grunderwerbsteuer zur Vermeidung der Festsetzungsverjährung regelmäßig gegenüber dem Grundstücksveräußerer als Gesamtschuldner festsetzen, da der Steueranspruch -wenn überhaupt- häufig erst lange Zeit nach dessen Eröffnung erfüllt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1198
CAAAB-06995

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Nutzungsdauer:
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 11.04.2000 - 3 K 885/98 GE

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