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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 2837/01 EFG 2003 S. 1370

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

Fahrtkosten im Zusammenhang mit auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen

Verlustfeststellung zur Einkommensteuer zum

Leitsatz

Fahrtkosten (Fahrten zum Lehrgangsort sowie Wochenendheimfahrten) im Zusammenhang mit einer auswärtigen Fortbildungsmaßnahme sind nur bis zum Ablauf von drei Monaten nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abziehbar. Nach Ablauf von drei Monaten an derselben Tätigkeitsstätte unterliegen die Fahrtkosten der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, und zwar unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige während der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1201 Nr. 20
EFG 2003 S. 1370
EFG 2003 S. 1370 Nr. 19
VAAAB-06967

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 10.04.2003 - 3 K 2837/01

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