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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 257/01 EFG 2003 S. 1334

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 5KStG § 8 Abs. 6 KSTR 1995 Abschn. 8 Abs. 1

Steuerbefreiung eines die ökologische Landwirtschaft fördernden Vereins

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrags 1993

Leitsatz

Die Tätigkeit eines den organisch-biologischen Land- und Gartenbau betreibenden Vereins ist nicht als die eines Berufsverbandes i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG anzusehen, wenn der Verein vordergründig die wirtschaftlichen Einzelinteressen seiner Mitglieder vertritt, weil er sich für deren Absatzinteressen einsetzt, indem er zum einen eine Gütesicherung durch Entwicklung von Erzeugungsrichtlinien, Überwachung dieser Richtlinien und Vergabe einer Betriebsnummer durchführt und zum anderen seine Mitglieder individuell berät und betreut. Dem steht nicht entgegen, dass durch die Vergabe des Gütezeichens das Vertrauen der Allgemeinheit in ökologische Produkte gefördert wird.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1334
EFG 2003 S. 1334 Nr. 18
YAAAB-06914

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 02.07.2003 - 2 K 257/01

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