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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 1 K 57/02 EFG 2003 S. 777

Gesetze: EStG 1997 § 25 Abs. 3 S. 4AO 1977 § 150 Abs. 2 S. 2EStG 1997 § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2

Abgabe der Einkommensteuererklärung per Telefax

Unterschrift

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

1. Eine Einkommensteuererklärung auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck ist auch dann wirksam, wenn sie dem Finanzamt per Telefax übersandt wird.

2. Die Bedeutung der Erklärung wird dem Steuerpflichtigen auch dann vor Augen geführt, wenn dieser das Original der später per Telefax übersandten Steuererklärung unterschreibt. Damit versichert er auch zugleich die Richtigkeit der Angaben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 25 Nr. 1
EFG 2003 S. 777
EFG 2003 S. 777 Nr. 11
QAAAB-06879

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 24.02.2003 - 1 K 57/02

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