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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 9 B 9393/02 EFG 2003 S. 1571

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Veranlagung des Gesellschafters trotz formeller Bestandskraft des Körperschaftsteuerbescheides anfechtbar

Leitsatz

Die Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung zum Einkommen des Gesellschafters ist unabhängig der formellen Bestandskraft des Bescheides zur Körperschaftsteuer der Gesellschaft überprüfbar. Der Körperschaftsteuerbescheid steht zum Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters nicht im Verhältnis wie Grundlagenbescheid zu Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1571
EFG 2003 S. 1571 Nr. 21
EAAAB-06857

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 23.07.2003 - 9 B 9393/02

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