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Finanzgericht Berlin  v. - 7 K 8105/02 EFG 2003 S. 1454

Gesetze: InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 18 Abs. 1 Satz 2, AO § 218 Abs. 2, AO § 226 Abs. 1

Zur Fälligkeit von Ansprüchen auf Umsatzsteuervorauszahlungen

Leitsatz

Ansprüche der Finanzbehörde auf Umsatzsteuervorauszahlungen werden nicht vor Eingang der entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung bzw. vor Bekanntgabe des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides fällig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1454
EFG 2003 S. 1454 Nr. 20
GAAAB-06852

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Berlin v. 12.06.2003 - 7 K 8105/02

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