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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2320/00 EFG 2003 S. 687

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1, EStG § 10 e Abs. 6, EStG § 52 Abs. 14

Zur Maßgeblichkeit eines Bauantrages für die Anwendung des § 10 e EStG

Leitsatz

Für die Anwendung des § 10 e EStG ist dann ein früher gestellter Bauantrag maßgebend, wenn die Umplanung des ursprünglichen Bauvorhabens nach Ablauf des Begünstigungszeitraum aus Gründen notwendig wird, die ausschließlich außerhalb des Einflussbereichs des Investors liegen und von ihm nicht zu vertreten sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 687
EFG 2003 S. 687 Nr. 10
DAAAB-06801

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 23.10.2002 - 2 K 2320/00

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