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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 1 B 1210/02

Gesetze: EStG § 11 Abs. 2 Satz 1

Zur Frage der tatsächlichen Leistung bei Kreditgewährung zwischen einer Kapitalgesellschaft und Gesellschaftern und Abwicklung der Kreditgewährung über ein Verrechnungskonto

Leitsatz

Bei der Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter und der buchmäßigen Abwicklung dieser Kreditgewährung über ein Verrechnungskonto kann bei der Gesellschaft in der Lastschrift der Zinszahlungsschulden auf diesem Konto eine Leistungshandlung, wie sie § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG erfordert, nur gesehen werden, wenn die Zinsen nicht lediglich buchmäßig festgehalten werden, sondern mit der Lastschrift zum Ausdruck kommt, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verfügung steht.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 466 Nr. 8
NAAAB-06786

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 14.11.2002 - 1 B 1210/02

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