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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 9 B 9160/01 EFG 2003 S. 204

Gesetze: AO § 171 Abs. 10, AO § 191 Abs. 1, AO § 191 Abs. 3 Satz 2, AO § 191 Abs. 3 Satz 3, AO § 191 Abs. 3 Satz 4, FGO § 69 Abs. 3

Beginn, Ablauf und Dauer der Verjährungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheides

Leitsatz

§ 171 Abs. 10 AO findet nur dann sinngemäß auf Haftungsbescheide Anwendung, wenn die entsprechenden Steuerbescheide noch innerhalb der für den Erlass des Haftungsbescheides selbst maßgeblichen Festsetzungsverjährung ergehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 204
EFG 2003 S. 204 Nr. 4
JAAAB-06783

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 19.09.2001 - 9 B 9160/01

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