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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9170/02 EFG 2003 S. 53

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1 Satz 1, FGO § 68 Satz 1

Unzulässigkeit der Klage, wenn das Klagebegehren nicht substantiiert dargelegt wird

Leitsatz

Die Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid ist unzulässig, wenn der Steuerpflichtige den ”Streitgegenstand” nicht darlegt, d.h. wenn er nicht angibt, worin nach seiner Ansicht die ihn treffende Rechtsverletzung liegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 53
EFG 2003 S. 53 Nr. 1
IAAAB-06779

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.09.2002 - 9 K 9170/02

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