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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9338/99 EFG 2002 S. 1517

Gesetze: EStG § 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 1

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückübertragung des Eigentums an einem im ehemaligen Ostteil Berlins gelegenen Grundstück - vorweggenommene Werbungskosten oder Anschaffungskosten?

Leitsatz

Im Zusammenhang mit der Rückübertragung eines im früheren Ostteil Berlins gelegenen Mietwohngrundstücks geleistete Zahlungen für die Rückübertragung des Eigentums sowie für Aufwendungsersatz an die bisherigen Eigentümer stellen keine vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1517
EFG 2002 S. 1517 Nr. 23
OAAAB-06777

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 15.07.2002 - 9 K 9338/99

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