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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9208/99 EFG 2002 S. 1219

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Kosten eines Promotionsstudiums als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz

Die Kosten eines Promotionsstudiums stellen vorweggenommene Werbungskosten dar, wenn die Aufwendungen dafür nach mehrjähriger Berufstätigkeit im Anschluss an ein sog. berufsqualifizierendes Erststudium mit dem Ziel einer anschließenden weiteren Erwerbstätigkeit anfallen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1232 Nr. 20
EFG 2002 S. 1219
EFG 2002 S. 1219 Nr. 19
KÖSDI 2002 S. 13490 Nr. 11
RAAAB-06763

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.05.2002 - 9 K 9208/99

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