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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 8168/01 EFG 2002 S. 1088

Gesetze: EStG § 38 Abs. 2 Satz 2, EStG § 11, InsO § 17

Alleiniger GmbH-Gesellschafter- und Geschäftsführer: Kein Zufluß eines dienstvertraglich zu beanspruchenden Monatsgehaltes bei tatsächlicher Nichtzahlung

Leitsatz

Gem. § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG entsteht die Lohnsteuer in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn beim Arbeitnehmer zufließt.

Der Zufluß von Arbeitslohn ist zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber wegen dessen Zahlungsschwierigkeiten die Gehaltsforderung stundet.

Das Gehalt eines beherrschenden Gesellschafters einer GmbH gilt nach der Rechtsprechung des BFH jedoch nur dann nicht als zugeflossen im Sinne des § 11 EStG, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Gehaltsforderung infolge Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO insolvenzreif war.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1004 Nr. 16
EFG 2002 S. 1088
EFG 2002 S. 1088 Nr. 17
MAAAB-06756

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 29.04.2002 - 9 K 8168/01

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