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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 7 B 7372/00 EFG 2001 S. 1338

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 61 Abs. 3, AO § 63 Abs. 2

Gemeinnütziger Verein: Verstöße gegen die Vermögensverwendung in den Folgejahren nicht ohne Weiteres ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Bei einem gemeinnützigen Verein stellen Verstöße hinsichtlich der Vermögensverwendung nicht ohne Weiteres ein auf die Vorjahre rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit nach den Vorschriften des § 63 Abs. 2 in Verb. mit § 61 Abs. 3 AO zulässig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1248 Nr. 22
EFG 2001 S. 1338
YAAAB-06713

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 26.07.2001 - 7 B 7372/00

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