Zur Frage, ob die Änderung eines Steuerbescheids nach § 165 Abs. 2 AO rechtswidrig ist, weil im vorausgegangenen Steuerbescheid
der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben und die erneute Anordnung eines ”Vorläufigkeitsvermerks” nur angekündigt wurde.
Zur Frage der Rechtswidrigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks, wenn zum Zeitpunkt der Anordnung der Nebenbestimmung keine tatsächliche
Ungewissheit (hier: Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels) mehr bestand.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1250 Nr. 22 EFG 2001 S. 1170 OAAAB-06712
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 15.12.2000 - 3 K 3669/97
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