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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1068/00 EFG 2001 S. 477

Gesetze: AO § 228, AO § 229, AO § 231 Abs. 1 Satz 2, AO § 259, AO § 169

Kraftfahrzeugsteuer: Unterbrechung der Zahlungsverjährung

Leitsatz

Zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung gem. § 231 Abs. 1 Satz 2 AO reicht es bei einer Mahnung nach § 259 AO aus, wenn diese die Finanzbehörde verlassen hat. Der Zugang beim Steuerpflichtigen selbst muss nicht nachgewiesen werden.

Automatisch hergestellte Kontoauszüge mit Zahlungsaufforderung unterbrechen die fünfjährige Zahlungsverjährungsfrist nicht, es sei denn, dass sie ausdrücklich als Mahnung bezeichnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 477
IAAAB-06672

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 14.12.2000 - 1 K 1068/00

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