Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Baden-Württemberg  v. - 9 K 81/00

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 2, SGB VIII § 41 Abs 2, SGB VIII § 39 Abs 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 Satz 3, EStG § 3 Nr 11, EStG § 3b

Aus öffentlichen Kassen gezahlte Jugendhilfeleistungen als ”Bezüge” des Pflegekinds

Leitsatz

1. Die auf der Grundlage der §§ 39,41 des Sozialgesetzbuchs, achtes Buch -SGB VIII- aus öffentlichen Kassen an die Pflegeeltern ausgezahlten Jugendhilfeleistungen sind nicht für besondere Ausbildungszwecke bestimmt und zählen daher zu den ”Bezügen” des Pflegekinds i.S. von § 32 Abs.4 Satz 2 EStG.

2. Kindergeldrechtlich sind unter ”Bezügen” des Kindes solche Einnahmen zu verstehen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare oder im Einzelnen (z.B. in den §§ 3, 3b EStG) für steuerfrei erklärte Einnahmen.

Fundstelle(n):
DAAAB-06626

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Baden-Württemberg v. 12.04.2001 - 9 K 81/00

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen