Behandlung eines u.a. für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genutzten PKW als Sonderbetriebsvermögen bei der Einheitswert-Feststellung
für das freiberufliche Vermögen einer Gemeinschaftspraxis zum
Leitsatz
1. Für die Frage, ob der einem Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer GbR gehörende, zu 50 % für
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb und zu weiteren 20 % für betriebliche Fahrten verwendete PKW bei der Feststellung des
Einheitswerts für das freiberufliche Vermögen der GbR zum als Sonderbetriebsvermögen zu erfassen ist, ist auf die
ertragsteuerliche Beurteilung abzustellen.
2. Bei einer Gewinnermittlung der GbR nach § 4 Abs.3 EStG setzt die Behandlung des PKW als notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen
eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 % voraus. Zum Bereich der "betrieblichen Nutzung" gehören auch die Fahrten zwischen
Wohnung und Betrieb.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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