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FG Baden-Württemberg  v. - 9 K 319/00 EFG 2001 S. 249

Gesetze: AO 1977 § 233a Abs 1, AO 1977 § 38, AO 1977 § 37 Abs 1, AO 1977 § 46 Abs 2

Entstehung und Abtretung von Erstattungszinsen nach § 233a AO 1977

Leitsatz

1. Erstattungszinsen nach § 233a AO 1977 entstehen nicht schon bei Beginn des Zinslaufs --im Regelfall: 15 Monate nach Ablauf des Jahres der Entstehung der zu verzinsenden Steuer--, sondern erst mit dem Wirksamwerden der der Verzinsung zugrunde liegenden Steuerfestsetzung, d.h. mit der Bekanntgabe des Bescheids, in dem die Steuer und dementsprechend auch die Zinsen festgesetzt werden. Daran hat auch die Änderung der Vorschrift durch das JStG 1997 (BStBl I 1996, 1523) nichts geändert.

2. Eine vor der Entstehung der Erstattungszinsen beim FA eingegangene Abtretungsanzeige ist hinsichtlich der Erstattungszinsen unwirksam.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2001 S. 841 Nr. 16
DStRE 2001 S. 834 Nr. 15
EFG 2001 S. 249
WAAAB-06611

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FG Baden-Württemberg v. 01.12.2000 - 9 K 319/00

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