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FG Baden-Württemberg  v. - 9 K 243/96

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Erbschaftsteuer

Verbindlichkeit als Dauerschuld; Abgrenzung zwischen einem allgemeinen Geschäftskredit und einem Warenkredit

Leitsatz

Ein Kredit ist keine Verbindlichkeit des laufenden Geschäftsverkehrs -hier: obwohl das Umlaufvermögen über 90 v.H. der Bilanzsumme des Unternehmens ausmacht-, sondern eine Dauerschuld i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG, wenn kein enger wirtschaftlicher -unmittelbarer-- Zusammenhang zwischen der Kreditgewährung und den einzelnen Warengeschäften und deren Abwicklung vorliegt, weil der Kredit über Jahre hinweg unverändert, völlig losgelöst von den einzelnen Warengeschäften, was Zahlungsfristen und Tilgung anbelangt, besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAB-06592

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg v. 24.05.2000 - 9 K 243/96

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