Einbeziehung des Anspruchs auf betriebliche
Versorgungsleistungen in den Einheitswert des Betriebsvermögens einer
Personengesellschaft
Leitsatz
1. Der Anspruch einer Witwe eines Gesellschafters einer
Personengesellschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen ist nicht beim
Einheitswert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu
berücksichtigen, wenn in den Ertragsteuerbilanzen dieser
Personengesellschaft weder ein Schuldposten für die Rentenverpflichtung
noch eine Forderung der Witwe in einer Ergänzungsbilanz gebildet worden
ist.
2. Für die Berücksichtigung des Rentenanspruchs beim
Einheitswert des Betriebsvermögens ist ein Ansatz in der
ertragsteuerlichen Bilanz zwingende Voraussetzung. Die Bindung an die
ertragsteuerlichen Bilanzansätze besteht selbst dann, wenn diese unrichtig
sind. Eine solche Bindung besteht erst recht, wenn eine Bilanzierung nach
§ 28 EGHGB unterbleiben konnte, weil die Pension vor dem zugesagt
worden war.
Fundstelle(n): PAAAB-06567
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 11.07.2001 - 8 K 333/97
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