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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 87/01 EFG 2003 S. 718

Gesetze: AO 1977 § 8, EStG 1997 § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 63 Abs. 1

Kindergeldanspruch

Wohnsitz des Kindes

Kindergeld

Leitsatz

1. Ein Kindergeldanspruch besteht nur für diejenigen Kinder, die im Inland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat, in dem das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Antragsteller hat das Vorliegen eines solchen Wohnsitzes nachzuweisen.

2. Auf die Schulferien beschränkte Inlandsaufenthalte können die Beibehaltung inländischer Wohnsitze bei den Eltern zumindest dann nicht begründen, wenn der Auslandsaufenthalt minderjährger, schulpflichtiger Kinder von vornherein auf einen längeren Zeitraum bis zum Schulabschluss hin angelegt ist und wegen der Übernahme der notwendigen Betreuung der Kinder durch im Ausland lebende Angehörige (hier Großeltern in Pakistan) überhaupt erst ermöglicht wird.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 718
EFG 2003 S. 718 Nr. 10
WAAAB-06556

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.11.2002 - 7 K 87/01

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