Ermessensfehlerhafte Haftungsinanspruchnahme eines
Betriebsübernehmers wegen fehlendem Hinweis auf die gegenständliche
Haftungsbeschränkung
Haftung für
Steuerrückstände (Lohnsteuer 1996 und 1997 und
Umsatzsteuervorauszahlungen 1997, 1998 der …)
Leitsatz
1. Haben frühere
Beitreibungsmaßnahmen beim Übergeber eines Betriebes wegen
bestehender Pfändungsvorschriften nicht zum Erfolg geführt und
bestehen beim Erlass eines Haftungsbescheides gegenüber dem
Betriebsübernehmer nach § 75 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 keine
Anhaltspunkte dafür, dass zusätzlich erworbenes pfändbares
Betriebsvermögen auf den Erwerber des Betriebs übergegangen ist, muss
der Gegenstand eines späteren Vollstreckungszugriffs bereits im
Haftungsbescheid näher konkretisiert werden.
2. Fehlen in einem Bescheid über
die Haftungsinanspruchnahme eines Betriebsübernehmers nach § 75 Abs.
1 Satz 1 AO 1977 ausreichende Hinweise zur gegenständlichen
Beschränkung der Haftung, ist der Bescheid rechtswidrig. Offen blieb, ob
der bloße Hinweis auf die Haftungsbeschränkung ausreicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 662 EFG 2003 S. 662 Nr. 10 MAAAB-06555
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.12.2002 - 7 K 86/00
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