Zuordnung verpachteter und durch
Einschotterung brachliegender Grundstücke zum Betriebsvermögen eines
Landwirts
Leitsatz
1. Wird im Rahmen der Verpachtung
eines Grundstücks vereinbart, dass der Verpächter das Grundstück
weiterhin selbst landwirtschaftlich bewirtschaftet, so bleibt das
Grundstück notwendiges Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen
Betriebes des Verpächters.
2. Allein die teilweise
Einschotterung einer verpachteten, bisher zum notwendigen Betriebsvermögen
gehörenden landwirtschaftlichen Fläche durch den Pächter, der
das Grundstück im ursprünglichen Zustand zurückzugeben hat,
führt nicht zur Entnahme der eingeschotterten Fläche. Dazu bedarf es
einer ausdrücklichen Entnahmeerklärung.
Fundstelle(n): ZAAAB-06529
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.06.2000 - 6 K 295/96
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