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Grunderwerbsteuer; | Realteilung der bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) im Beitrittsgebiet

Für das erste Halbjahr 1990 richtet sich die Besteuerung der bäuerlichen Handelsgenossenschaften nach der VO über die Besteuerung der bäuerlichen Handelsgenossenschaft und anderer Genossenschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe v. (GBl. II S. 321) und nach der ersten Durchführungsbestimmung v. (GBl II. S. 354). Mit der danach zu erhebenden pauschalen Steuer war auch eine GrESt abgegolten (§ 7 Abs. 3 der VO). Im zweiten Halbjahr 1990 waren die BHG kraft Gesetzes eingetragene Genossenschaften i. S. des Genossenschaftsrechts. Demgemäß wären sowohl VO als auch Durchführungsbestimmung nicht mehr anzuwenden gewesen. Das ehemalige Ministerium der Finanzen der DDR hat jedoch entschieden, daß noch für das ganze Jahr 1990 nach diesen Vorschriften verfahren werden sollte. Ausgenommen...

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