Vermietungsabsicht bei einer zunächst leerstehenden und
später zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Der Abzug vorweggenommener
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung setzt
voraus, dass der Steuerpflichtige anhand objektiver Umstände belegen kann,
dass er im zu beurteilenden Veranlagungszeitraum den endgültigen
Entschluss gefasst hatte, durch die Vermietung des Objektes Einkünfte zu
erzielen.
2. Eine spätere Aufgabe der
Vermietungsabsicht auf Grund neuer Umstände kann keinen rückwirkenden
Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht begründen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 325 INF 2003 S. 127 Nr. 4 QAAAB-06477
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 05.09.2002 - 5 K 203/01
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