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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 155/01 EFG 2002 S. 1321

Gesetze: GrEStG 1997 § 1 Abs. 3 Nr. 3

Anteilsvereinigung auch bei Gesellschafteridentität der erworbenen und der erwerbenden Gesellschaft nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG steuerbar

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Der Erwerb aller Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft durch eine andere Gesellschaft unterliegt auch dann nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG als Anteilsvereinigung der Grunderwerbsteuer, wenn an beiden Gesellschaften dieselben Personen in demselben Verhältnis beteiligt sind. Mit der übernehmenden Gesellschaft hat ein anderer Rechtsträger die Sachherrschaft über den Grundbesitz erlangt. Auf den Umstand, dass vor und nach dem Rechtsträgerwechsel dieselben Personen mit unveränderten Beteiligungsquoten ”mittelbar” an dem Grundbesitz beteiligt sind, kommt es nicht an.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1455 Nr. 23
EFG 2002 S. 1321
EFG 2002 S. 1321 Nr. 20
MAAAB-06474

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.03.2002 - 5 K 155/01

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