Verdeckte Gewinnausschüttung wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung des Anstellungsvertrags einer GmbH mit ihrem beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Wird die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH entgegen dem zivilrechtlich wirksamen Anstellungsvertrag
nicht monatlich in den Lohnsteueranmeldungen berücksichtigt und auch nicht monatlich ausbezahlt, so ist das als Aufwand verbuchte
Bruttojahresgehalt wegen tatsächlicher Nichtdurchführung bzw. nicht fremdüblicher Handhabung des Vertrags als verdeckte Gewinnausschüttung
zu behandeln. Das gilt jedenfalls dann, wenn die fälligen Gehaltsansprüche nicht durch eine zivilrechtlich wirksame und steuerlich
anzuerkennende Vereinbarung gestundet oder durch eine entsprechende rechtswirksame Aufrechnung mit Gegenforderungen der GmbH
erloschen sind.
Fundstelle(n): QAAAB-06438
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 12.01.2000 - 3 K 70/96
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