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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 4/98 EFG 2001 S. 1013

Gesetze: AktG § 302, AktG § 303, AO 1977 § 191

Qualifizierte faktische Konzernhaftung des Besitzunternehmers für Steuerschulden der masselos in Konkurs gegangenen Betriebs-GmbH

Leitsatz

1. Der Steuerpflichtige ist Inhaber eines qualifizierten faktischen Konzerns, wenn er als Einzelunternehmer aufgrund eines Pacht- und Betriebsüberlassungsvertrags eine Betriebsaufspaltung mit einer GmbH begründet hat, bei der er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist.

2. Er haftet aber -mangels Missbrauchs seiner Leistungsmacht- auch dann nicht nach den Gesichtspunkten des qualifizierten faktischen Konzerns für die -aufgrund von Nachforderungen durch eine Betriebsprüfung entstandenen- Steuerschulden der GmbH, wenn er aufgrund der durch die Steuernachforderungen eingetretenen Überschuldung der GmbH Konkursantrag gestellt, den Pacht- und Betriebsüberlassungsvertrag gekündigt, eine neue GmbH gegründet, die Geschäftsaktivitäten durch Abschluss eines erneuten Betriebsüberlassungsvertrags auf diese übertragen hat und es bei der "alten" GmbH zu einem masselosen Konkurs gekommen ist.

3. Eine missbräuchliche Benachteiligung der "alten" GmbH ist auch nicht darin zu sehen, dass es aufgrund des vom FA als "hoch" beurteilten, aber nicht als verdeckte Gewinnausschüttung behandelten Geschäftsführergehalts zuvor nur zu niedrigen Gewinnen bzw. zu Verlusten gekommen ist und der masselose Konkurs darauf zurückzuführen ist, dass der Steuerpflichtige - insolvenzrechtlich anerkannte - Sicherungsrechte bezüglich der Aktivwerte der GmbH geltend gemacht hat.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1013
OAAAB-06430

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 25.04.2001 - 3 K 4/98

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