Kindergeldrechtliche Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Beendigung der Ausbildung und Beginn eines Arbeitsverhältnisses
während eines Monats
Leitsatz
Endet die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes während eines Monats und wird das Kind anschließend sofort ohne Unterbrechung
in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen, so ist ernstlich zweifelhaft, ob und ggf. wie die in diesem Monat erzielten
Ausbildungsbezüge bzw. das anteilige Gehalt für das Arbeitsverhältnis bei der kindergeldrechtlichen Berechnung der Einkünfte
und Bezüge des Kindes in diesem Jahr zu berücksichtigen sind.
Fundstelle(n): TAAAB-06369
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 25.04.2000 - 2 V 42/99
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