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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 8/00 EFG 2002 S. 1569

Gesetze: EStG § 35, AO 1977 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Berücksichtigungsfähigkeit des Antrags auf Ermäßigung des Einkommensteuerbescheids nach § 35 EStG nur bis zur Bestandskraft des Bescheids

Erbschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerveranlagung

Einkommensteuer 1995 und 1996

Leitsatz

1. Der Antrag auf Ermäßigung der Einkommensteuer wegen Doppelbelastung der Einkünfte mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer muss bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids gestellt werden.

2. Der Erbschaftsteuerbescheid ist hinsichtlich des Antrags auf Ermäßigung der Einkommensteuer nach § 35 EStG kein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerveranlagung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1569
EFG 2002 S. 1569 Nr. 24
QAAAB-06357

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.08.2002 - 2 K 8/00

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