Kaltmiete zuzüglich Umlagen als Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung bei Inanspruchnahme der Werbungskostenpauschale
für Vermieter
Leitsatz
Wird in einem der Nutzungswertbesteuerung unterliegenden Zweifamilienhaus die Werbungskostenpauschale nach § 9a Satz 1 Nr.
2 EStG sowohl für die eigengenutzte als auch die vermietete Wohnung geltend gemacht, so ist der für die eigengenutze Wohnung
anzusetzende Mietwert jedenfalls dann um die vom Vermieter regelmäßig auf den Mieter umgelegten Nebenkosten (Umlagen) zu
erhöhen, wenn in dem aus den ortsüblichen Vergleichsmieten abgeleiteten Mietwert Umlagen offensichtlich nicht enthalten sind.
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