Hinweispflicht auf die beschränkte Wirkung eines
Feststellungsbescheids; Verwirkung eines Steueranspruchs
Leitsatz
1. Der gemäß
§ 181 Abs. 5 Satz
2 AO 1977 gebotene Hinweis auf die eingeschränkte
Wirkung eines nach Ablauf der Feststellungsfrist ergehenden
Feststellungsbescheids muss den Bestimmtheitsanforderungen des
§ 119 Abs. 1 AO
1977 genügen. Nicht erforderlich ist die Angabe,
für welche Steuerarten (und welche Veranlagungszeiträume) den
getroffenen Feststellungen Rechtswirkungen zukommen soll.
2. Die Verwirkung eines
Steueranspruchs kann eintreten, wenn das FA über das bloße
Untätigsein hinaus durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand
geschaffen hat, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit der
Geltendmachung des Steueranspruchs (hier: der Änderung eines
Einkommensteuerbescheides) nicht mehr zu rechnen ist.
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