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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 2 K 236/98 EFG 2000 S. 685

Gesetze: EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Steuerbegünstigung des Veräußerungsgewinns beim Ausscheiden aus einer Steuerberater-Sozietät und Neueröffnung einer Einzelpraxis

Leitsatz

1. Scheidet ein Steuerberater aus einer Steuerberater-Sozietät aus, kann der Veräußerungsgewinn auch dann nach § 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 2 EStG tarifbegünstigt sein, wenn der Steuerberater ein halbes Jahr später in einer 15 Kilometer von der Sozietät entfernten Gemeinde eine Einzelpraxis eröffnet hat. Nur eine solche Nähe zum Ort der bisherhigen Berufsausübung ist schädlich, die eine nennenswerte Förderung der Marktchancen des sich andernorts niederlassenden Freiberuflers erwarten lässt. Inwieweit dies angenommen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

2. Hat der Steuerberater bei seinem Ausscheiden aus der Sozietät keine Mandanten "mitgenommen", hat die Werbewirksamkeit des Sozietätsnamens dem Steuerberater beim Aufbau eines neuen Mandantenstamms keine nennenswerten Vorteile gebracht und liegt der Schwerpunkt der Einzelpraxis anders als derjenige der Sozietät auf der Betreuung nicht gewerblich tätiger Mandanten, kann aus der Gewinnung neuer Mandate auch innerhalb des Einzugsgebiets der Sozietät nicht geschlossen werden, der Steuerberater habe nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen seiner Beteiligung an der Sozietät übertragen.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 685
TAAAB-06304

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 29.03.2000 - 2 K 236/98

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