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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 207/99

Gesetze: EStG § 62 Abs 2 Satz 1AuslG § 1 Abs 2GG Art 116 Abs 1 BVFG § 1 Abs 2 BVFG § 4 BVFG § 15

Übersiedler aus Kasachstan als Deutsche oder als Ausländer im Kindergeldrecht

Leitsatz

1. Kindergeldrechtlich ist auf den Ausländerbegriff des Ausländergsetzes (AuslG) abzustellen. Danach ist "Ausländer", wer nicht Deutscher i.S. von Art. 116 Abs.1 GG ist.

2. Ob Übersiedler aus Kasachstan als "Vertriebene" oder als "Spätaussiedler" und damit als Deutsche i.S. von Art. 116 GG anzuerkennen sind, richtet sich nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG). Ein Spätaussiedler-Ehepaar erhält demnach nur dann Kindergeld, wenn die Bescheinigung nach § 15 BVFG vorgelegt wird.

Fundstelle(n):
YAAAB-06295

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 14.02.2001 - 2 K 207/99

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