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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 261/97 EFG 2003 S. 1682

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7

Aufwendungen für eine Computer-Arbeitsbrille als Werbungskostten

Einkommensteuer 1995

Leitsatz

Aufwendungen für eine augenärztlich verordnete, speziell am Computer-Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ausgemessene Computer-Arbeitsbrille können als Werbungskosten zu berücksichtigen sein (Abweichung von , BStBl II 1993, 193).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1682
EFG 2003 S. 1682 Nr. 23
EFG 2004 S. 17 Nr. 8
KÖSDI 2004 S. 14051 Nr. 2
ZAAAB-06260

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.06.2003 - 13 K 261/97

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