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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 550/98 EFG 2004 S. 68

Gesetze: UStG § 10 Abs. 1 EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

Minderung der Bemessungsgrundlage durch die Hingabe von Parkchips durch einen Einzelhändler

Umsatzsteuer 1991–1995

Leitsatz

Überreicht ein Einzelhändler ab einem bestimmten Mindestumsatz seinen Kunden sog. Parkchips, die bei verschiedenen Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs (Deutsche Bundesbahn, Busunternehmen, Parkhäuser) als Zahlungsmittel eingelöst werden können, wird dadurch das Entgelt für die den Kunden überlassene Ware in Höhe der tatsächlich von Einzelhändler für den Kauf der Chips aufgewendeten Beträge gemindert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 68
EFG 2004 S. 69 Nr. 1
KÖSDI 2004 S. 14054 Nr. 2
KAAAB-06252

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.04.2003 - 9 K 550/98

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