Ermittlung der Kapitaleinkünfte aus der Veräußerung von Zero Bonds für die Jahre vor 1994 nur nach der Emissionsrendite
Leitsatz
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die durch das StMBG vom mit Wirkung ab eingeführte Möglichkeit
die Kapitalerträge aus der Veräußerung von Zero Bonds statt auf Grundlage der Emissionsrendite anhand der Marktrendite (§
20 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 EStG i.d.F. vom 21.1.21993) zu ermitteln, nicht auch auf die Jahre vor 1994 auszudehnen. Die Emissionsrendite
bei Zero Bonds ist nicht durch die Vermögenssphäre berührende Faktoren bestimmt, was sie im besonderem Maße als geeignet erscheinen
lässt, den Kapitalertrag der Zero Bonds zu bestimmen und zwar auch, wenn der Verkaufskurs unter den Emissionskurs gesunken
ist.
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