Begründung einer doppelten Haushaltsführung nach der Eheschließung
Leitsatz
Sind beide Ehegatten vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig, wobei einer der Ehegatten studiert und nur zur Finanzierung
des Studiums ein bis zwei Tage pro Woche arbeitet - Besuch der Universität an 130 Tagen; geringere Entlohnung für seine berufliche
Qualifikation; Bezeichnung des Arbeitsvertrags als "Arbeitsvertrag für Studenten" --, so ist die Beibehaltung der Wohnung
am Studienort neben der Familienwohnung am Ort des vollbeschäftigten Ehegatten nach der Heirat nicht nahezu ausschließlich
beruflich veranlasst. Die Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Für die
Beurteilung der beruflichen Begründung der doppelten Haushaltsführung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Eheschließung
maßgebend.
Fundstelle(n): TAAAB-06168
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.06.2000 - 14 K 126/95
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