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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 371/98

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2, BGB § 242

Keine Steuerermäßigung für eine in drei Raten, über zwei Veranlagungszeiträume ausgezahlte Abfindung

Grundsatz von Treu und Glauben bei gegenüber der Lohnsteueraußenprüfung des Betriebs-FA abweichender steuerrechtlicher Beurteilung einer Abfindung als außerordentliche Einkünfte durch das die Einkommensteuerveranlagung durchführende FA

Einkommensteuer 1995 und 1996

Leitsatz

1. Eine für das Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis gezahlte Abfindung ist wegen fehlender Zusammenballung nicht nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn sie in drei Raten, auf zwei Veranlagungszeiträume verteilt ausgezahlt wird.

2. Hat das Betriebs-FA im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung die ermäßigte Besteuerung der Abfindungszahlungen beim Lohnsteuerabzug gebilligt, kann der Arbeitnehmer im Einkommensteuerveranlagungsverfahren hierauf nicht vertrauen.

Fundstelle(n):
WAAAB-06115

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 22.08.2001 - 12 K 371/98

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