Keine Steuerermäßigung für eine in drei Raten,
über zwei Veranlagungszeiträume ausgezahlte Abfindung
Grundsatz von Treu und Glauben bei gegenüber der
Lohnsteueraußenprüfung des Betriebs-FA abweichender
steuerrechtlicher Beurteilung einer Abfindung als außerordentliche
Einkünfte durch das die Einkommensteuerveranlagung durchführende FA
Einkommensteuer 1995 und 1996
Leitsatz
1. Eine für das Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis
gezahlte Abfindung ist wegen fehlender Zusammenballung nicht nach § 34
Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn sie in drei Raten, auf zwei
Veranlagungszeiträume verteilt ausgezahlt wird.
2. Hat das Betriebs-FA im Rahmen der
Lohnsteueraußenprüfung die ermäßigte Besteuerung der
Abfindungszahlungen beim Lohnsteuerabzug gebilligt, kann der Arbeitnehmer im
Einkommensteuerveranlagungsverfahren hierauf nicht vertrauen.
Fundstelle(n): WAAAB-06115
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 22.08.2001 - 12 K 371/98
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